Die Barrierefreiheitserklärung ist eine der wenigen Pflichten aus dem BFSG, die auf jeder betroffenen Website sichtbar sein muss. Sie erklärt transparent, wie barrierefrei dein Angebot ist und wie Nutzer Probleme melden können. Sie ist bewusst als ehrliche Selbstauskunft angelegt, nicht als Konformitätsgarantie.
Welche Inhalte sind Pflicht?
Eine vollständige Erklärung enthält mindestens folgende Angaben:
- den Gegenstand: um welche Website oder App es geht,
- den Stand der Konformität mit EN 301 549 / WCAG 2.1 AA,
- bekannte Barrieren, die noch nicht behoben sind,
- die verwendete Prüfmethode (zum Beispiel automatisierte Prüfung),
- einen Feedback-Mechanismus: Kontakt für Hinweise auf Barrieren,
- einen Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren und die zuständige Schlichtungsstelle.
Wo muss die Erklärung stehen?
Sie sollte leicht auffindbar sein, üblicherweise als eigener Menüpunkt oder im Footer, vergleichbar mit Impressum und Datenschutz. Wichtig ist, dass Nutzer sie ohne Umwege erreichen und der Feedback-Kontakt funktioniert.
Wie erstellst du die Erklärung schnell?
Du kannst die Erklärung selbst schreiben, brauchst dafür aber die technischen Ergebnisse deiner Website: Welche Barrieren bestehen aktuell, welche Kriterien sind betroffen? Genau diese Grundlage liefert ein Scan. Unser BFSG-Check erzeugt die Barrierefreiheitserklärung als PDF, bereits vorausgefüllt mit deinen Scan-Ergebnissen. Du ergänzt nur noch deine Kontaktdaten.
Ein Beispiel, wie der fertige Bericht und die Erklärung aussehen, findest du im Beispielreport.
Ersetzt die Erklärung die eigentliche Barrierefreiheit?
Nein. Die Erklärung dokumentiert nur den Stand, sie macht deine Seite nicht barrierefrei. Wenn dein Score niedrig ist, solltest du die gefundenen Barrieren beheben. Wie das geht, liest du unter Website barrierefrei machen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Rechtsanwalt.
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