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Seit 28. Juni 2025 gesetzliche Pflicht

Barrierefreiheit ist seit Juni 2025 Pflicht. Bist du BFSG-konform?

Adresse eingeben und deinen Barrierefreiheits-Score in wenigen Minuten kostenlos sehen.

Den vollständigen Mängelbericht mit priorisiertem Maßnahmenplan und die vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung schaltest du danach für einmalig 79 € frei.

Scan & Score kostenlosKeine RegistrierungErgebnis in MinutenEinmalig 79 €, kein AboDSGVO-konform

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Bist du vom BFSG betroffen?

4 kurze Fragen, in 30 Sekunden weißt du, ob dein Unternehmen handeln muss.

Rechtliches Risiko

Was bei Nichthandeln droht

Hinter der Pflicht stehen echte Menschen: Millionen Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland sind auf barrierefreie Websites angewiesen. Barrierefreiheit erschließt dir also zugleich neue Kundschaft. Das BFSG ist zudem seit dem 28. Juni 2025 geltendes Recht und sieht bei Verstößen konkrete Sanktionen vor.

Bußgeld bis 100.000 €

§ 37 BFSG erlaubt Bußgelder bis zu 100.000 € bei schweren Verstößen, in übrigen Fällen bis zu 10.000 €.

Abmahnungen

Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände könnten Verstöße wettbewerbsrechtlich abmahnen (rechtlich noch nicht abschließend geklärt) – im Fall einer Abmahnung meist mit Kostenfolge.

Behördliche Prüfung

Marktüberwachungsbehörden können deine Website prüfen und Nachweise über deine Barrierefreiheitsmaßnahmen verlangen.

Keine Rechtsberatung. Die 100.000 € gelten laut Gesetz für schwere Verstöße; für die meisten kleinen Anbieter ist die praktisch häufigere Folge eine Abmahnung. Ob und in welchem Umfang BFSG-Verstöße wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Rechtsanwalt. Quelle: § 37 BFSG (Bußgeldvorschriften).

Dein Prüfbericht

Was du bekommst

Tiefenanalyse

Bis zu 15 Unterseiten werden mit über 50 automatisierten Einzeltests nach WCAG 2.1 AA / EN 301 549 geprüft, inklusive Tastatur, Formulare und Cookie-Banner.

Bericht auf Deutsch

Jedes Problem verständlich erklärt, mit konkreter Lösung und geschätztem Aufwand. Kein Fachchinesisch.

Barrierefreiheitserklärung

Die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung als PDF, bereits vorausgefüllt mit deinen Scan-Ergebnissen. Plus manuelle Prüf-Checkliste.

Fertig für deinen Entwickler

Ein vorformulierter Brief an deinen Webmaster plus ein einbaufertiges HTML-Snippet. Weiterleiten, einbauen, fertig. Das klappt auch ohne eigene Technik-Kenntnisse.

5 Re-Scans inklusive

Nach dem Beheben einfach neu prüfen: 5 vollständige erneute Prüfungen derselben Website sind im Preis enthalten. Ohne Aufpreis.

Priorisierter Maßnahmenplan

Alle Fundstellen nach Schweregrad und Aufwand sortiert: Du siehst sofort, was zuerst dran ist, statt vor einer ungeordneten Fehlerliste zu stehen.

Ein manuelles Barrierefreiheits-Audit durch eine Agentur kostet in der Regel mehrere hundert bis über tausend Euro. Dein Startreport mit allen Pflichtdokumenten: einmalig 79 €.

In 3 Schritten

So funktioniert es

1
kostenlos

URL eingeben

Gib die Adresse deiner Website ein. Kein Account, kein Login nötig.

2
kostenlos

Score sofort sehen

Unser Scanner analysiert bis zu 15 Seiten (typischerweise 1 bis 5 Minuten). Du siehst direkt deinen Score und welche Kategorien betroffen sind.

3
79 €

Vollen Report freischalten

Für einmalig 79 € schaltest du alle Fundstellen, Lösungen, die Pflicht-Erklärung und den Webmaster-Brief frei, sofort als PDF.

Transparente Preise

Was kostet was?

Scan und Score sind kostenlos. Du zahlst nur, wenn du den vollständigen Report willst, einmalig und ohne Abo.

Kostenloser Scan

0 €

  • Barrierefreiheits-Score (0–100)
  • Übersicht der Probleme nach Schweregrad
  • Betroffenheits-Schnelltest
  • Konkrete Fundstellen & Lösungen
  • Barrierefreiheitserklärung als PDF
Vollständiger Report

Einmalig, kein Abo

79 €

  • Alles aus dem kostenlosen Scan
  • Alle Fundstellen mit konkreter Lösung
  • Gesetzliche Barrierefreiheitserklärung (PDF)
  • Webmaster-Brief + einbaufertiges HTML-Snippet
  • 5 vollständige Re-Scans inklusive

Häufige Fragen

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 Unternehmen, die online Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Für Kleinstunternehmen bei reinen Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme (siehe direkt darunter). Grundlage ist die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act).

Bin ich als kleines Unternehmen betroffen?

Kleinstunternehmen sind bei reinen Dienstleistungen ausgenommen, wenn sie weniger als 10 Beschäftigte haben UND entweder höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz ODER höchstens 2 Mio. € Jahresbilanzsumme erreichen. Sobald du Produkte online verkaufst, gilt das BFSG unabhängig von der Größe.

Ich bin kein Entwickler: Was mache ich mit dem Report?

Du musst nichts selbst programmieren. Jedes Problem ist in verständlichem Deutsch erklärt – du verstehst also auch ohne Technik-Kenntnisse, was los ist. Für die eigentliche Umsetzung liegt zu jedem Punkt die konkrete technische Lösung und der geschätzte Aufwand bei, plus ein fertiger Brief für deinen Webmaster und ein einbaufertiges HTML-Snippet zum Weiterleiten. Du hast keinen Entwickler? Schreib uns an support@bfsg-score.de, wir helfen bei der Suche.

Was genau prüft der Scan?

Wir prüfen bis zu 15 Seiten mit über 50 automatisierten Einzeltests nach dem anerkannten Standard WCAG 2.1 AA / EN 301 549 – zum Beispiel: Sind Texte gut lesbar (Farbkontraste)? Haben Bilder eine Beschreibung für Screenreader (Alternativtexte)? Lässt sich die Seite ohne Maus nur mit der Tastatur bedienen? Ist erkennbar, wo man sich gerade befindet (Fokus-Rahmen)? Sind Buttons am Smartphone groß genug zum Antippen? Funktioniert das Vergrößern der Schrift? Dazu Formulare, Cookie-Banner, Überschriften-Aufbau und Animationen. Ein automatischer Scan erkennt rund 30–40 % aller Barrieren – das ist eine technische Grenze jedes Tools und genau die Fehler, die auch Behörden und Abmahner mit denselben Werkzeugen zuerst finden. Für den Rest liefern wir eine verständliche Checkliste für die manuelle Prüfung.

Reicht der Scan für BFSG-Konformität?

Unser automatischer Scan prüft die Kriterien, die maschinell erkennbar sind. Kein automatisches Tool weltweit erkennt 100 % – das liegt an der Technik, nicht an diesem Tool. Für eine vollständige Bewertung enthält der Report zusätzlich eine manuelle Checkliste. Der Scan ersetzt keine professionelle Barrierefreiheitsprüfung oder Rechtsberatung.

Kann ich nochmal scannen nach Korrekturen?

Ja – und das ist bereits im Preis enthalten. Nach dem Kauf hast du 5 vollständige erneute Prüfungen derselben Website gratis. Ideal, um nach dem Beheben zu sehen, ob deine Korrekturen wirken und dein Score steigt. Du zahlst also einmal 79 € und begleitest deine Website bis zur Konformität – ohne Zusatzkosten, ohne Abo. Den kostenlosen Score-Schnellcheck kannst du ohnehin jederzeit wiederholen. Dein Scan-Verlauf wird dabei lokal in diesem Browser gespeichert, ohne Konto.

Gibt es Übergangsfristen?

Für Websites und Online-Dienste gibt es keine allgemeine Übergangsfrist: Neue digitale Angebote müssen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Übergangsfristen betreffen nur Sonderfälle. Vor dem 28. Juni 2025 geschlossene Dienstleistungsverträge dürfen längstens bis zum 27. Juni 2030 unverändert weiterlaufen. Ältere Selbstbedienungsterminals (z. B. Kassen- oder Ticketautomaten) dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiter genutzt werden, höchstens 15 Jahre ab Inbetriebnahme (§ 38 BFSG). Ob dich eine dieser Ausnahmen betrifft, klärst du am besten mit einem Rechtsberater – der kostenlose Score-Check zeigt dir schon jetzt, wo deine Website steht.

Was passiert wenn ich nichts tue?

Laut § 37 BFSG können Bußgelder bis zu 100.000 € (bei schweren Verstößen) bzw. bis zu 10.000 € (übrige Fälle) durch die Marktüberwachungsbehörden verhängt werden. Die Höchstbeträge betreffen schwere Fälle; für kleine Anbieter ist die praktisch häufigere Folge eine Abmahnung. Ob BFSG-Verstöße wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind, ist juristisch allerdings noch nicht abschließend geklärt. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wende dich an einen Rechtsberater.

Wissen zum BFSG

Ratgeber

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