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BFSG für Immobilienmakler

Zuletzt aktualisiert: 1. August 2026

Dieser Leitfaden richtet sich an Betreiber von Immobilienmaklern und zeigt, worauf es beim BFSG ankommt: wer betroffen ist, welche Barrieren auf Makler-Websites häufig auftreten und wie du sie behebst. Er ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wer betroffen ist

Maklertätigkeit ist eine Dienstleistung, sodass die Kleinstunternehmen-Ausnahme in Betracht kommt. Maßgeblich ist außerdem, ob sich das Angebot an Verbraucher richtet und ob die Website elektronische Dienste wie eine Objektsuche oder Anfragestrecken bereitstellt. Die Betroffenheit ist im Einzelfall zu prüfen.

Ob die Pflicht für dich gilt, klärt im Detail der Ratgeber Bin ich vom BFSG betroffen?.

Typische Barrieren auf Makler-Websites

Was konkret zu tun ist

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Grundlagen: Was ist das BFSG? · Website barrierefrei machen · WCAG 2.1 AA Checkliste

Häufige Fragen

Sind Immobilienmakler vom BFSG betroffen?
Maklertätigkeit ist eine Dienstleistung, sodass die Kleinstunternehmen-Ausnahme in Betracht kommt. Maßgeblich ist zudem, ob sich das Angebot an Verbraucher richtet und ob die Website Objektsuche oder Anfragestrecken bereitstellt.
Was ist bei Exposés und Objektfotos zu beachten?
Exposés sollten als PDF mit Textebene vorliegen, Objektgalerien tastaturbedienbar sein und Fotos aussagekräftige Alternativtexte haben.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Rechtsanwalt.

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