Dieser Leitfaden richtet sich an Betreiber von Immobilienmaklern und zeigt, worauf es beim BFSG ankommt: wer betroffen ist, welche Barrieren auf Makler-Websites häufig auftreten und wie du sie behebst. Er ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wer betroffen ist
Maklertätigkeit ist eine Dienstleistung, sodass die Kleinstunternehmen-Ausnahme in Betracht kommt. Maßgeblich ist außerdem, ob sich das Angebot an Verbraucher richtet und ob die Website elektronische Dienste wie eine Objektsuche oder Anfragestrecken bereitstellt. Die Betroffenheit ist im Einzelfall zu prüfen.
Ob die Pflicht für dich gilt, klärt im Detail der Ratgeber Bin ich vom BFSG betroffen?.
Typische Barrieren auf Makler-Websites
- Objektsuche und Filter: Filter- und Sortierfunktionen, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen oder deren Ergebnisänderung nicht angesagt wird.
- Exposés als PDF: Exposés als nicht maschinenlesbare PDFs ohne Textebene und ohne alternative Beschreibung der Grundrisse.
- Objektgalerien: Fotostrecken und Lightboxen ohne Alternativtext und ohne Tastaturbedienung.
- Anfrage- und Kontaktformulare: Felder ohne Label und Fehlermeldungen, die nur über Farbe kommuniziert werden.
Was konkret zu tun ist
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Grundlagen: Was ist das BFSG? · Website barrierefrei machen · WCAG 2.1 AA Checkliste
Häufige Fragen
- Sind Immobilienmakler vom BFSG betroffen?
- Maklertätigkeit ist eine Dienstleistung, sodass die Kleinstunternehmen-Ausnahme in Betracht kommt. Maßgeblich ist zudem, ob sich das Angebot an Verbraucher richtet und ob die Website Objektsuche oder Anfragestrecken bereitstellt.
- Was ist bei Exposés und Objektfotos zu beachten?
- Exposés sollten als PDF mit Textebene vorliegen, Objektgalerien tastaturbedienbar sein und Fotos aussagekräftige Alternativtexte haben.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Rechtsanwalt.
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