Dieser Leitfaden richtet sich an Betreiber von Vereinen und zeigt, worauf es beim BFSG ankommt: wer betroffen ist, welche Barrieren auf Vereins-Websites häufig auftreten und wie du sie behebst. Er ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wer betroffen ist
Ob ein Verein betroffen ist, hängt davon ab, ob er als Unternehmen am Markt auftritt und sich an Verbraucher richtet, etwa mit einem Shop, kostenpflichtigen Kursen oder Veranstaltungstickets. Reine, nicht wirtschaftliche Vereins-Informationsseiten fallen häufig nicht darunter. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.
Ob die Pflicht für dich gilt, klärt im Detail der Ratgeber Bin ich vom BFSG betroffen?.
Typische Barrieren auf Vereins-Websites
- Mitgliedsanträge und Spendenformulare: Formulare ohne verknüpfte Labels und ohne barrierefreie Fehlerbehandlung.
- Veranstaltungsanmeldung: Anmelde- und Ticketstrecken, die sich nicht vollständig per Tastatur bedienen lassen.
- Dokumente als PDF: Satzung, Beitragsordnung oder Protokolle als nicht barrierefreie PDFs.
- Kontraste und Struktur: Fehlende Überschriftenhierarchie und zu blasse Farben auf ehrenamtlich gepflegten Seiten.
Was konkret zu tun ist
Verschaff dir zuerst einen Überblick: Ein kostenloser BFSG-Check zeigt Score und betroffene Kategorien und liefert Mängelliste plus Barrierefreiheitserklärung als PDF.
Grundlagen: Was ist das BFSG? · Website barrierefrei machen · WCAG 2.1 AA Checkliste
Häufige Fragen
- Sind Vereine vom BFSG betroffen?
- Es kommt darauf an, ob der Verein als Unternehmen am Markt auftritt und sich an Verbraucher richtet, etwa mit Shop, kostenpflichtigen Kursen oder Tickets. Reine, nicht wirtschaftliche Informationsseiten fallen häufig nicht darunter.
- Welche Barrieren treten auf Vereins-Websites häufig auf?
- Mitglieds- und Spendenformulare ohne Labels, nicht tastaturbedienbare Veranstaltungsanmeldungen, PDF-Dokumente ohne Textebene und eine fehlende Überschriftenstruktur.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Rechtsanwalt.
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