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BFSG für Vereine

Zuletzt aktualisiert: 1. August 2026

Dieser Leitfaden richtet sich an Betreiber von Vereinen und zeigt, worauf es beim BFSG ankommt: wer betroffen ist, welche Barrieren auf Vereins-Websites häufig auftreten und wie du sie behebst. Er ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wer betroffen ist

Ob ein Verein betroffen ist, hängt davon ab, ob er als Unternehmen am Markt auftritt und sich an Verbraucher richtet, etwa mit einem Shop, kostenpflichtigen Kursen oder Veranstaltungstickets. Reine, nicht wirtschaftliche Vereins-Informationsseiten fallen häufig nicht darunter. Die Abgrenzung ist im Einzelfall zu prüfen.

Ob die Pflicht für dich gilt, klärt im Detail der Ratgeber Bin ich vom BFSG betroffen?.

Typische Barrieren auf Vereins-Websites

Was konkret zu tun ist

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Grundlagen: Was ist das BFSG? · Website barrierefrei machen · WCAG 2.1 AA Checkliste

Häufige Fragen

Sind Vereine vom BFSG betroffen?
Es kommt darauf an, ob der Verein als Unternehmen am Markt auftritt und sich an Verbraucher richtet, etwa mit Shop, kostenpflichtigen Kursen oder Tickets. Reine, nicht wirtschaftliche Informationsseiten fallen häufig nicht darunter.
Welche Barrieren treten auf Vereins-Websites häufig auf?
Mitglieds- und Spendenformulare ohne Labels, nicht tastaturbedienbare Veranstaltungsanmeldungen, PDF-Dokumente ohne Textebene und eine fehlende Überschriftenstruktur.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Rechtsanwalt.

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