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BFSG für Steuerberater und Kanzleien

Zuletzt aktualisiert: 1. August 2026

Dieser Leitfaden richtet sich an Betreiber von Steuerberatern und Kanzleien und zeigt, worauf es beim BFSG ankommt: wer betroffen ist, welche Barrieren auf Kanzlei-Websites häufig auftreten und wie du sie behebst. Er ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wer betroffen ist

Kanzleien erbringen Dienstleistungen, sodass die Kleinstunternehmen-Ausnahme in Betracht kommt. Entscheidend ist zudem, ob sich das Angebot an Verbraucher oder ausschließlich an Unternehmen richtet. Bietet die Website Verbrauchern elektronische Dienste an, etwa ein Mandantenportal oder eine Online-Terminvereinbarung, sollte die Betroffenheit sorgfältig geprüft werden.

Ob die Pflicht für dich gilt, klärt im Detail der Ratgeber Bin ich vom BFSG betroffen?.

Typische Barrieren auf Kanzlei-Websites

Was konkret zu tun ist

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Grundlagen: Was ist das BFSG? · Website barrierefrei machen · WCAG 2.1 AA Checkliste

Häufige Fragen

Sind Steuerberater und Kanzleien vom BFSG betroffen?
Kanzleien erbringen Dienstleistungen, sodass die Kleinstunternehmen-Ausnahme in Betracht kommt. Maßgeblich ist außerdem, ob sich das Angebot an Verbraucher richtet. Bei Mandantenportalen oder Online-Terminen ist die Betroffenheit sorgfältig zu prüfen.
Worauf sollten Kanzleien auf ihrer Website achten?
Auf barrierefreie Mandantenportale und Kontaktformulare, PDF-Downloads mit Textebene sowie ausreichende Kontraste im Corporate Design.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Rechtsanwalt.

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