Dieser Leitfaden richtet sich an Betreiber von Versicherungsmaklern und zeigt, worauf es beim BFSG ankommt: wer betroffen ist, welche Barrieren auf Makler-Websites häufig auftreten und wie du sie behebst. Er ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wer betroffen ist
Versicherungsdienstleistungen für Verbraucher stehen im Fokus des zugrunde liegenden European Accessibility Act. Ob im Einzelfall die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift, ist gesondert zu prüfen. Bietet die Website Rechner oder Antragsstrecken für Verbraucher, sollte Barrierefreiheit in jedem Fall ernst genommen werden.
Ob die Pflicht für dich gilt, klärt im Detail der Ratgeber Bin ich vom BFSG betroffen?.
Typische Barrieren auf Makler-Websites
- Tarifrechner: Komplexe Formulare mit Schiebereglern und dynamischen Feldern, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen.
- Antragsstrecken: Mehrseitige Anträge ohne klare Fortschrittsanzeige, ohne verknüpfte Labels und ohne barrierefreie Fehlerbehandlung.
- Bedingungen als PDF: Versicherungsbedingungen und Produktblätter als nicht barrierefreie PDFs.
- Fehlermeldungen: Hinweise, die nur farblich hervorgehoben und nicht mit dem betroffenen Feld verknüpft sind.
Was konkret zu tun ist
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Grundlagen: Was ist das BFSG? · Website barrierefrei machen · WCAG 2.1 AA Checkliste
Häufige Fragen
- Sind Versicherungsmakler vom BFSG betroffen?
- Versicherungsdienstleistungen für Verbraucher stehen im Fokus des European Accessibility Act. Ob die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift, ist im Einzelfall zu prüfen; bei Rechnern und Antragsstrecken für Verbraucher sollte Barrierefreiheit ernst genommen werden.
- Welche Elemente sind besonders kritisch?
- Tarifrechner mit Schiebereglern, mehrseitige Antragsstrecken, PDF-Bedingungen ohne Textebene und Fehlermeldungen, die nur über Farbe kommuniziert werden.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an einen Rechtsanwalt.
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